Hausordnung
Private Volksschule Zwettl
Verein für Franziskanische Bildung
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- Wir gehen respekt- und rücksichtsvoll miteinander um.
Wir helfen uns gegenseitig. Unsere Schulgemeinschaft soll gelingen. - Wir grüßen einander freundlich und höflich.
- Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
- Wir verwenden diskriminierungsfreie Sprache und gebrauchen keine Schimpfwörter.
- Wir respektieren die persönlichen Grenzen anderer und reagieren auf Grenzverletzungen zum Schutz aller Personen im Schulgebäude.
- Wir halten unseren Garderobenplatz und unseren Arbeitsbereich in der Klasse in Ordnung.
- Wir achten fremdes Eigentum.
- In der Pause verlassen wir die Klasse für die bewegte Pause im Schulgarten bzw. auf dem Sportplatz, zum WC-Gehen, zum Kaufen der Jause oder im Auftrag einer Pädagogin bzw. eines Pädagogen. Ich darf Schülerinnen und Schüler in einer anderen Klasse nur mit Erlaubnis der Pausenaufsicht besuchen.
- Ab 7.30 Uhr gelten die Pausenordnung (siehe Punkt 8) und die Einhaltung der Klassenregeln.
- Eine Schulveranstaltung ist ein Teil des Unterrichtsgeschehens. Damit das Ziel der Veranstaltung erreicht werden kann, zeigen wir uns interessiert und aufmerksam und arbeiten aktiv mit.
- Das Benützen elektronischer Geräte, eines Handys und einer Smartwatch ist während der Unterrichtszeit, einschließlich der Pausen, allen Schülerinnen und Schülern untersagt.
- Unsere Hausordnung ist im gesamten Schulbereich innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes gültig.
- Mit Anerkennung, Wertschätzung, Ermutigung, Lob und Dank achten die Pädagoginnen und Pädagogen auf Einhaltung der Hausordnung.
- Volksschülerinnen und Volksschüler können Milchgetränke vom Automaten kaufen. Koffeinhaltige Getränke sind nicht für die Kinder der Volksschule.
- Die Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ (Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt) gilt für unsere Schule.
- Wir gehen respekt- und rücksichtsvoll miteinander um.
Schulinterne Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten:
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- Verwarnung
- schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten
- Ausschluss von Schulveranstaltungen nach § 10 Abs. 5 SchVV
- Erstellen eines Maßnahmenkataloges zur Verbesserung des Verhaltens unter Einbeziehung externer Experten wie z.B. der Beratungslehrerin, der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen
- in letzter Konsequenz Kündigung des Vertrages

